Sie schaffen das selbst ohne jegliche Kenntnisse des tschechischen Steuersystems!
ABGABEFRIST FÜR DIE Steuererklärung ist der 2.4. 2024 oder 2.5. 2024 wenn Sie eine Erklärung elektronisch einreichen.
Einfacher Fragebogen mit ausführlichen Erklärungen
Schritt für Schritt Anweisungen, was Sie tun sollen, sobald die Steuererklärung fertig ist
Möglichkeit einer späteren Berichtigung Ihrer Arbeit
Umfangreiche Übersicht der Steuerermäßigungen und Freibeträge
Unterstützung bei der Erneuerung des Visums (für die Zwecke eines Geschäfts- oder Familienvisums)
Ihre Daten sind vertraulich
Unterstützung per E-Mail bei Schwierigkeiten
zu 100% genaue Berechnung
Berechnung der Zahlungen und Vorauszahlungen für das folgende Jahr
Wählbare Erinnerung an die Termine für die Steuervorauszahlungen im nächsten Jahr
Wenn Sie mindestens eine der oben angeführten Fragen
mit JA beantwortet haben, sind Sie zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet.
JA, Sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung für dieses Kalenderjahr verpflichtet.